Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Wegwerfdatum. Vielmehr gibt es den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften (z. B. Geschmack, Farbe und Konsistenz) behält.
Wurde die original verschlossene Verpackung richtig gelagert, ist das Produkt auch häufig nach dem “abgelaufenen MHD” noch zu genießen und nicht automatisch verdorben. Hinzu kommt, dass manche Hersteller das MHD frühzeitig festlegen, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Ob Produkte noch genießbar sind oder nicht, lässt sich mit den eigenen Sinnen überprüfen: Sehen, Riechen und Schmecken – vertrauen Sie den eigenen Sinnen!

Angaben wie „oft länger gut“ oder „häufig länger genießbar“ sollen Verbraucherinnen und Verbraucher daran erinnern, „abgelaufene“ Lebensmittel nochmals sensorisch zu prüfen.

So wird es in der Regel auch bei Lebensmitteln gemacht, die gar kein MHD tragen, zum Beispiel bei Obst, Gemüse oder Brot vom Bäcker. Ist Schimmel zu erkennen, riecht es unangenehm, schmeckt es säuerlich, oder prickelt auf der Zunge? Dann Finger weg!
Achtung: Ist eine Lebensmittelpackung bereits geöffnet und wird weiter gelagert, gilt das MHD nicht mehr. Dieses bezieht sich nur auf die ungeöffnete Verpackung. Nach dem Öffnen der Verpackung können Sauerstoff, Feuchtigkeit und Mikroorganismen dafür sorgen, dass das Lebensmittel schneller verdirbt.

 

Was ist das Verbrauchsdatum?

Bei sehr leicht verderblichen Waren wie Fleisch, Faschiertem, Fisch oder Rohmilch wird statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angegeben: „zu verbrauchen bis …“. Ein Verzehr nach diesem Zeitpunkt kann gesundheitsschädlich sein. Deshalb dürfen Produkte mit überschrittenem Verbrauchsdatum keinesfalls mehr angeboten werden.

 

Quelle: https://www.oesterreich-isst-informiert.at/lebensmittel/das-mindesthaltbarkeitsdatum-im-check/

Quelle: https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendung/mindesthaltbarkeit-kein-verfallsdatum.html